Ein guter Grund weiter zu lesen!
Ein guter Grund weiter zu lesen! gemäß NÖ Raumordnungsgesetz ist die Tierhaltung im „Bauland Agrar“ erlaubt. Aufschließungsabgabe für einen Teil des Grundstückes (787m²) für die BK I wurde entrichtet. Bei bewilligungspflichtiger ...
Die Daten zu diesem Objekt wurden zuletzt am 17.04.2020 aktualisiert.